Vermessungsbüro Johannes Kuschel
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Vermessungsbüro

Dipl. Ing. ( FH )
Johannes Kuschel
Gaußstr. 1

14712 Rathenow

Tel.: (03385) 54 92 - 0
Fax: (03385) 54 92 - 22

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Leistungen - Vermessungsbüro

  1. Katastervermessung - Fortführungsvermessung
  2. Amtlicher Lageplan ( Baugenehmigungsverfahren im Land Brandenburg)
  3. Gebäudeeinmessung
Katastervermessung - Fortführungsvermessung
Hier unter versteht man die Fortführung des Liegenschaftskatasters sowie die Feststellung und Abmarkung von Grundstücksgrenzen. Der ÖbVI beurkundet Tatbestände zu Grund und Boden.

Neuvermessung - Grenzvermessung
Eine Möglichkeit das Liegenschaftskataster zu erneuern ist die Kataster- Neuvermessung. Dies kann dann geschehen, wenn das Kataster den Anforderungen an die Sicherung des Eigentums nicht mehr gerecht wird. Man unterscheidet je nach Datenbestand zwischen der "klassischen oder geschlossenen Neuvermessung".

Zerlegungsvermessung ( gebräuchl. Teilungsvermessung )
Die Teilung eines Flurstücks ist erforderlich, wenn ein Teil belastet oder ein Teil veräußert werden soll. Die Beleihung von Grundstücken erfolgt durch die Eintragung einer Grundschuld oder Hypothek in das Grundbuch.

Unsere Aufgaben sind
  • Örtliche Feststellung, Wiederherstellung oder Überprüfung der betroffenen Grenzen.
  • Abmarkung der Grenzpunkte in Form von Grenzsteinen, Rohren, Marken oder ähnlichen Materialien.
  • Aufnahme der Grenzniederschrift beim Vermessungstermin mit allen Beteiligten.
Können die baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden, ist die Zerlegung des Flurstücks zum Zwecke der Teilung ohne weiteres möglich. Soll die Teilung entgegen dem Baurecht erfolgen, so ist hier ein Antrag auf Abweichung nach § 60 BrbBO zu stellen. In solchen Fällen werden Sie von den ÖbVI .s im Land Brandenburg beraten.

Verschmelzung
Ist die katastermäßige Zusammenfassung mehrerer benachbarter Flurstücke "nicht Grundstücke" zu einem Flurstück. Voraussetzung ist gleiche Eigentümer und gleichmäßige Belastung oder unbelastet.

Grenzanzeige
Bei der Grenzanzeige zeigen wir Ihnen vor Ort aufgrund des amtlichen Katasternachweises den Grenzverlauf an. Dies empfiehlt sich z.B. wenn Sie eine grenznahe Mauer oder einen Zaun errichten wollen oder nicht wissen, wo Ihre Grenzen liegen. Sollen die Punkte abgemarkt werden bzw. wollen Sie die Rechtssicherheit im hoheitlichen Sinne, dann muß eine Grenzwiederherstellung durchgeführt werden. Ist nur bei festgestellten Grenzen möglich und ist privatrechtlich.

Amtlicher Lageplan ( Baugenehmigungverfahren )
Dem schriftlichen Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung ist gemäß der Bauvorlagenverordnung des Landes Brandenburg ( BbgBauVorlV ) unter anderem ein Lageplan beizufügen. Dieser Lageplan wird als Amtlicher Lageplan zum Bauantrag bezeichnet. Hier wird das geplante Gebäude mit allen für die Baugenehmigung notwendigen Angaben eingetragen. Er stellt die örtlich vorhandene Situation ( wie Gebäude, Zäune, Straßen usw. ) dar. Desweiteren werden in ihm Grenzen auf Grundlage des Katasternachweises dargestellt. Um die Unterlagen vom KVA zu bekommen ist es notwendig einen Antrag auf Ausfertigung von Katasterunterlagen zu stellen. Hier kann es zu Verzögerungen kommen, auf die der ÖbVI keinen Einfluß hat. In Zusammenarbeit mit dem Bauvorlagenberechtigten wird die geplante Bebauung in den Amtlichen Lageplan eingetragen.

Gebäudeeinmessung
Die Notwendigkeit der Gebäudeeinmessung ( Baubeginnsanzeige ) ergibt sich aus dem Vermessungs- und Liegenschaftsgesetz des Landes Brandenburg ( VermLiegG ). Zudem wird die Gebäudeeinmessung für die Endabnahme des neuen Gebäudes benötigt. Erst mit dem Nachweis der Einmessung nach § 68 BbgBO sieht das Bauordnungsamt, daß der Bau des Gebäudes nach der Baugenehmigung erfolgte.

Leistungen - Ing. Büro

Deformationsmessungen

Unsere Leistungen auf diesem Gebiet sind
  • Baubegleitung von Brücken, Straßen und komplexen Bauvorhaben
  • Das Abstecken von Eigenheimen ( Baubeginnanzeige )
  • Bauwerksüberwachungsmessungen
  • Das Erstellen von einfachen Lageplänen ( Bestandspläne )
  • Schaffung von GPS Netzen u.v.m.
Ingenieurvermessung
  • Bauwerksüberwachung
  • Geländeaufnahmen
  • Kanalerfassung
  • Absteckung von Gebäude
  • Entwurfsvermessung
  • Bauvermessung
  • Trassierung
  • Schaffung von GPS Netzen
Planungsgrundlagen
Als Grundlage für große Planungsvorhaben und Projektentwicklungen, wie auch für Neu - und Umbauten erstellen wir den Lageplan zur Projektierung. Hierbei ergeben sich als Arbeiten vor Ort : unter Umständen örtliche Grenzuntersuchung nach amtlichen Katasterunterlagen und die topographische Aufnahme ( Lage u. Höhe)

Im Innendienst
Bearbeitung am Geograf -Arbeitsplatz und Darstellung der Grenzsituation und der Topographie. Erstellung eines amtlichen Lageplans.
  • Einarbeitung von Bebauungsplaninhalten
  • Einarbeitung von Leitungsunterlagen
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