Vermessungsbüro Johannes Kuschel
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Vermessungsbüro

Dipl. Ing. ( FH )
Johannes Kuschel
Gaußstr. 1

14712 Rathenow

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Fax: (03385) 54 92 - 22

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Der ÖbVI ( Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur )

Der Weg zum ÖbVI
Nach bestandenem Abitur und abgeschlossenen Universitätsstudium muß eine Referendarzeit von 2 Jahren beim Ministerium des Landes absolviert werden ( 2. Staatsexamen ). Als Vermessungsassessor arbeitet man danach noch 1 Jahr bei einem ÖbVI oder im KVA und kann anschließend als ÖbVI zugelassen werden.

Die Stellung des ÖbVI
Der ÖbVI übt einen Freiberuf aus. Er ist im Rahmen seiner hoheitlichen Tätigkeit eine beliehene Behörde. Vergleichbare Berufsgruppen sind Notare.

Vergütung der Leistungen eines ÖbVI
Die Leistungen der hoheitlichen Tätigkeiten müssen nach Gebühren - und Kostenordnung des Bundeslandes vergütet werden, da es sich hier um eine gesetzliche Grundlage handelt.

Aufgabenbereich
Hauptaufgabenbereich liegt in der hoheitlichen Vermessung, die im Zusammenhang mit Behörden ( Ämter ) stehen.

Einige davon sind
  • Amtliche Lagepläne für Bauordnungsamt (Land Brandenburg)
  • Zerlegung von Flurstücken / Teilungsvermessung
  • Grenzherstellung
  • Einmessen von Gebäuden für die Bauabnahme
Berufsverbände
BDVI - Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
VDV - Verband Deutscher Verkehrsunternehmen
DVW - Deutscher Verein für Vermessungswesen e.V.
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